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Wiedergutmachung.

 

Eine kleine Wiedergutmachung. Wir wollen auch Verständnis wecken, für die nicht immer leichte Tätigkeit als Kommunalpolitiker.

Deshalb ein Beispiel dafür, was man sich als Stadtrat so anhören muss.



 

Original-Stellungnahme – egal zu was, sie werden gleich verstehen, was ich meine.

 

 

Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn alle orientierungspflichtigen Räume die oben genannte Orientierung aufweisen und wenn gleichzeitig eine Unterbringung von Fensteröffnungen für weitere orientierungspflichtige Räume an allen hierfür zulässigen Gebäudeseiten unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit ausreichend dimensionierten, schallgedämpften raumlufttechnischen Anlagen – zum Beispiel mechanisch unterstützte Fensterrahmenlüftungen, Einzellüfter, ausgestattet werden.

 

Alles klar?

 

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